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III — Aufklärung

Aktuelles zum KI-Strafrecht.

Wir verfolgen die Entwicklung eng — Gesetzgebung, Urteile und Praxis. Damit Sie wissen, woran Sie sind.

Angeheftet · Gesetzeslage · Stand Juni 2026

Gesetz gegen digitale Gewalt — aktueller Stand

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht drei neue Straftatbestände vor. Für Betroffene wie Beschuldigte heißt das: Das Recht rund um Deepfakes ändert sich gerade grundlegend.

  1. 17. April 2026

    Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.

  2. 22. Mai 2026

    Ende der Länder- und Verbände-Konsultation.

  3. Derzeit

    Im Gesetzgebungsverfahren — Zeitpunkt des Inkrafttretens offen. Wir aktualisieren laufend.

§ 184k StGB-E

Sexualisierte Deepfakes

Unbefugtes Erstellen und Verbreiten intimer Aufnahmen — ausdrücklich auch dann, wenn sie KI-generiert sind. Schließt die heutige Lücke des § 201a StGB, der v. a. echte Aufnahmen erfasst.

§ 201b StGB-E

Rufschädigende Deepfakes

Zugänglichmachen täuschend echter Fälschungen, die das Ansehen der abgebildeten Person erheblich beschädigen können. Satire und Kunst sollen ausgenommen bleiben.

§ 202e StGB-E

Cyberstalking

Digitales Nachstellen, etwa über GPS-Tracker und Überwachungssoftware.

Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vertiefung: KI-Strafrecht im Überblick · Glossar

In Vorbereitung

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