Glossar
KI-Strafrecht, Begriff für Begriff.
Die wichtigsten Begriffe rund um Deepfakes, KI-Betrug und die neuen Gesetze — kurz und verständlich erklärt.
- Deepfake
- Mit KI erzeugte oder veränderte Bild-, Video- oder Audioaufnahme, die täuschend echt wirkt.
- Voice-Cloning
- Künstliche Nachbildung einer Stimme — oft Grundlage von Betrug (z. B. CEO-Fraud, Schockanruf).
- Sextortion
- Erpressung mit (echten oder gefälschten) intimen Aufnahmen.
- Enkeltrick 2.0
- Klassischer Schockanruf-Betrug, verstärkt durch geklonte Stimmen Angehöriger.
- KI als Tatmittel
- Künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Begehung einer Straftat — strafbar bleibt der Mensch dahinter.
- Täter hinter dem Täter
- Konstellation mittelbarer Täterschaft (§ 25 StGB), relevant bei automatisierten Tatabläufen.
- § 184k StGB-E
- Geplanter Tatbestand gegen sexualisierte Deepfakes — real oder KI-generiert (im Gesetzgebungsverfahren).
- § 201b StGB-E
- Geplanter Schutz vor rufschädigenden Deepfakes (im Gesetzgebungsverfahren).
- § 201a StGB
- Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen — erfasst bislang v. a. echte Aufnahmen.
- § 263a StGB
- Computerbetrug — zentral bei automatisiertem, KI-gestütztem Betrug.
- § 269 StGB
- Fälschung beweiserheblicher Daten — relevant bei manipulierten digitalen Beweisen.
- KunstUrhG (§§ 22/23/33)
- Recht am eigenen Bild; unbefugte Veröffentlichung kann strafbar sein (§ 33).
- Nebenklage
- Aktive Beteiligung Verletzter am Strafverfahren — Kern der Opfervertretung.
- Schweigerecht (§ 136 StPO)
- Recht des Beschuldigten zu schweigen; Schweigen darf nicht negativ gewertet werden.
- Pflichtverteidiger
- Vom Gericht beigeordnete Verteidigung in Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO).
- Strafbefehl
- Schriftliche Sanktion ohne Hauptverhandlung; Einspruch ist möglich.
- KI-generiertes Missbrauchsmaterial
- Synthetische Darstellungen; Strafbarkeit hängt von Wirklichkeitsnähe ab (§§ 184b/184c StGB).
- Synthetische Identität
- Aus echten und erfundenen Daten zusammengesetzte Identität — Basis für Betrug.
- EU AI Act / KI-VO
- EU-Verordnung zur Regulierung von KI — primär verwaltungsrechtlich, nicht strafrechtlich.
- Gesetz gegen digitale Gewalt
- Reformvorhaben (2026), das u. a. §§ 184k, 201b, 202e StGB einführen soll.
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