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Glossar

KI-Strafrecht, Begriff für Begriff.

Die wichtigsten Begriffe rund um Deepfakes, KI-Betrug und die neuen Gesetze — kurz und verständlich erklärt.

Deepfake
Mit KI erzeugte oder veränderte Bild-, Video- oder Audioaufnahme, die täuschend echt wirkt.
Voice-Cloning
Künstliche Nachbildung einer Stimme — oft Grundlage von Betrug (z. B. CEO-Fraud, Schockanruf).
Sextortion
Erpressung mit (echten oder gefälschten) intimen Aufnahmen.
Enkeltrick 2.0
Klassischer Schockanruf-Betrug, verstärkt durch geklonte Stimmen Angehöriger.
KI als Tatmittel
Künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Begehung einer Straftat — strafbar bleibt der Mensch dahinter.
Täter hinter dem Täter
Konstellation mittelbarer Täterschaft (§ 25 StGB), relevant bei automatisierten Tatabläufen.
§ 184k StGB-E
Geplanter Tatbestand gegen sexualisierte Deepfakes — real oder KI-generiert (im Gesetzgebungsverfahren).
§ 201b StGB-E
Geplanter Schutz vor rufschädigenden Deepfakes (im Gesetzgebungsverfahren).
§ 201a StGB
Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen — erfasst bislang v. a. echte Aufnahmen.
§ 263a StGB
Computerbetrug — zentral bei automatisiertem, KI-gestütztem Betrug.
§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten — relevant bei manipulierten digitalen Beweisen.
KunstUrhG (§§ 22/23/33)
Recht am eigenen Bild; unbefugte Veröffentlichung kann strafbar sein (§ 33).
Nebenklage
Aktive Beteiligung Verletzter am Strafverfahren — Kern der Opfervertretung.
Schweigerecht (§ 136 StPO)
Recht des Beschuldigten zu schweigen; Schweigen darf nicht negativ gewertet werden.
Pflichtverteidiger
Vom Gericht beigeordnete Verteidigung in Fällen notwendiger Verteidigung (§ 140 StPO).
Strafbefehl
Schriftliche Sanktion ohne Hauptverhandlung; Einspruch ist möglich.
KI-generiertes Missbrauchsmaterial
Synthetische Darstellungen; Strafbarkeit hängt von Wirklichkeitsnähe ab (§§ 184b/184c StGB).
Synthetische Identität
Aus echten und erfundenen Daten zusammengesetzte Identität — Basis für Betrug.
EU AI Act / KI-VO
EU-Verordnung zur Regulierung von KI — primär verwaltungsrechtlich, nicht strafrechtlich.
Gesetz gegen digitale Gewalt
Reformvorhaben (2026), das u. a. §§ 184k, 201b, 202e StGB einführen soll.

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